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  • Was Sie beim Fliegen beachten sollten?

Bitte informieren Sie sich in den Geschäftsbedingungen und Reisebestimmungen der von Ihnen gewählten Airline, über etwaige Sonderregelungen. Diese Bestimmungen werden bei der Buchung im Schritt zwei angezeigt und müssen von Ihnen vor Abschluss der Buchung bestätigt werden.



1. Beschränkungen auf die Beförderung des Handgepäcks

EU-Länder, Norwegen, Island und die Schweiz
Bei dem Abflug aus den Flughäfen dieser Länder ist es verboten, Flüssigkeiten (einschließlich der Getränke, Salben, Gele, Lotion und ähnlichem) im Handgepäck mit zu führen.
Ausnahmen:

  • Flüssigkeiten, die sich in Verpackungen vom Umfang nicht mehr als 100 ml befinden, dem Gesamtvolumen nicht mehr als 1 Liter. Alle Verpackungen dieser Art sollen in einem durchsichtigen Plastikpaket verpackt     werden.
  • Babynahrung (für die Passagiere mit kleinen Kindern). Bei der Sicherheitskontrolle können Passagiere gebeten werden, diese Nahrung für eine Probe zur Verfügung zu stellen.
  • Beim Flug benötigte Medikamente mit einem Rezept.
  • Flüssigkeiten, die im Startflughafen nach dem Sicherheitskontrolldurchgang erworben wurden.
  • Flüssigkeiten, die im Startflughafen nach der Passkontrolle jedoch vor der Sicherheitskontrolle erworben wurden. In diesem Fall sollten sie im Geschäft versiegelt werden und zusammen mit dem Scheck, der den Kauf im gegebenen Flughafen an diesem Tag bestätigt, bei der Sicherheitskontrolle vorgewiesen werden.

2. Der Fluggast darf folgende Gegenstände generell nicht mitführen:

  • Gegenstände, die das Flugzeug, Ausrüstungsgegenstände an Bord oder Personen gefährden, insbesondere Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art, d. h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind;
  • Gegenstände, die wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art für die Beförderung ungeeignet sind.

Weder im Handgepäck noch bei sich darf der Fluggast Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Behälter unter Gasdruck, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden können, mitführen. Gleiches gilt für Munition und explosionsgefährliche Stoffe jedweder Art. Benzinfeuerzeuge (Zippos) sind verboten. Der Fluggast darf 1 Gasfeuerzeug mit sich mitführen.

Handelt es sich bei dem jeweiligen Flug um eine Anschlussverbindung, so können Flüssigkeiten, die im vorherigen Flugzeug oder in einem Duty Free Shop gekauft wurden und die nicht zusammen mit dem Gepäck abgegeben wurden, nicht mit an Bord des Anschlussfluges genommen werden. Auf  diese Weise, werden bei dem Flug, zum Beispiel, aus Russland beim Umsteigen in Europa,  Flüssigkeiten und Getränke, die in Duty Free des russischen Flughafens gekauft wurden, beim Umsteigen im europäischen Flughafen beschlagnahmt. Ähnliche Regelungen gelten bei Anschlussflügen aus allen Ländern in Europa.

Außerdem sind die Passagiere dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ihre Mäntel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und große elektronische Geräte, wie z. B. Notebooks, aus den Taschen herauszunehmen.
Bitte beachten Sie, dass ab März 2007 das Handgepäckstück in seiner Größe auf maximal 56 x 45 x 25 cm beschränkt ist. Ausnahmeregeln, wie z. B. für Musikinstrumente oder zerbrechliche Gegenstände, die nur im Handgepäck transportiert werden können, bleiben weiterhin bestehen.
Die Benutzung jeglicher elektronischer Geräte ist aus Sicherheitsgründen während des Starts und der Landung untersagt. Die Benutzung von Mobiltelefonen ist während des gesamten Fluges  untersagt. Die Benutzung sonstiger elektronischer Geräte hat nur nach Genehmigung durch die Flugbegleiter zu erfolgen.


3. Was tun bei Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks?

Sollten eines oder mehrere Gepäckstücke bei der Ankunft verloren gegangen oder beschädigt sein, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Gepäckermittlungsschalter (Lost & Found) direkt am jeweiligen Flughafen.

4. Wann sollte man spätestens am Flughafen sein?
Je nach Flughafen variieren die Check-in Fristen. Bitte informieren Sie sich vorab beim Kauf ihres Tickets (Bestimmungen der Airlines werden vor Buchungsabschluss angezeigt und müssen durch Sie bestätigt werden) oder im betroffenen Flughafen. Passagiere, die nach Ablauf der Meldeschlusszeit ihres Fluges am Check-in Schalter eintreffen, dürfen nicht mehr einchecken, verpassen ihren Flug und haben keinen Anspruch auf eine Rücknahme des Tickets, eine Umbuchung oder eine Gutschrift.

Beachten Sie bitte, dass je nach Flughafen mit unterschiedlichen Wartezeiten am Check-in Schalter und an den Sicherheitskontrollen gerechnet werden muss. Planen Sie auch ein, dass unter Umständen längere Wartezeiten eintreffen können.


Wenn Sie nicht rechtzeitig am Check-in erscheinen, verpassen Sie Ihren Flug, müssen aber trotzdem den Gesamtwert des Flugpreises bezahlen. Leider können wir in einem solchen Fall keine Umbuchung oder Stornierung vornehmen. Ein Flug mit einer anderen Maschine ist nur nach Erwerb eines neuen Tickets möglich. Wenn Sie merken, dass Sie verspätet sind, nutzen Sie Ihre Möglichkeit zur Umbuchung.

Sollten sich die Flugzeiten ändern, erhalten Sie von uns oder der Airline eine Nachricht per E-Mail. Sie sind jedoch verpflichtet aus Sicherheitsgründen immer 24 vor Abflug bei der Airline oder TCH die flugzeiten nochmals rückzubestätigen.

5. Welche Unterlagen benötigt man für eine Einreise nach Russland?
Länder wie Russland verlangen in ihren Einreisebestimmungen die Vorlage eines gültigen Reisepasses, eines Visums und/oder besonderer Formulare. Wir empfehlen Ihnen für verbindliche Informationen, die Internetseite der Russischen Botschaft zu nutzen.

6. Ist mein Ticket übertragbar?
Nein,die Tickets sind nicht übertragbar und sind immer auf eine bestimmte Person ausgestellt, die sich am Check-in mit einem gültigen Lichtbildausweis wie z. B. Personalausweis oder Reisepass und der Buchungsnummer ausweisen muss.
In bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen ist die Änderung eines Teilnehmernamens jedoch möglich, meist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.


7. Wie bekommt man am besten den günstigsten Flug?
Je größer die Zeitspanne zwischen dem Buchungsdatum und dem geplanten Abflug ist, desto günstiger ist in der Regel das Ticket. Außerdem erhöht sich Ihre Chance, ein günstigeres Ticket zu bekommen, wenn Sie außerhalb der Hauptverkehrszeiten, wie z. B. während der Woche, buchen. Die Preise für ein Ticket steigen, je näher der Abflugtermin rückt.
Über unsere besonderen Angebote wie z. B. Sonderaktionen, bei denen wir nur für kurze Zeit zusätzliche Tickets zu einem besonders günstigen Preis anbieten erfahren Sie online (Link) oder telefonisch.


8. Reisen mit Kind?
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Einreise in bestimmte Länder mit Kindern im Besitz eines gültigen EU-Reisepasses sein müssen, da ein Kinderausweis nicht überall anerkannt wird. Außerdem ist es bei mitreisenden Kindern üblich, dass geprüft wird, ob das Kind mit dem/den Erziehungsberechtigten oder mit Einverständnis der Eltern reist. Deshalb sollten Eltern, deren Kinder nicht den gleichen Familiennamen tragen, weitere Dokumente mitführen, die bezeugen, dass es sich um die eigenen Kinder handelt. Bitte setzen Sie sich im Zweifelsfall mit dem Auswärtigen Amt oder der Botschaft Ihres Ziellandes in Verbindung, um landeseigene Besonderheiten zu kennen.

9. Was sollte man im Bezug auf die Gesundheit vor der Reise beachten?

Vor dem Reiseantritt sollten Sie Ihre körperliche Verfassung und Ihre Flugfähigkeit berücksichtigen. Bei Krankheiten, Schwächezuständen und häufiger Medikamenteneinnahme suchen Sie vor Ihrer Reise am besten Ihren Hausarzt auf. Diese klären Sie auch über die Möglichkeit der Mitnahme von Medikamenten auf.

10. Dürfen Schwangere reisen?
Schwangere Frauen dürfen bis zur 4. Woche vor dem errechneten Geburtstermin befördert werden. Der Rückflug muss ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein. Zum Nachweis, dass die 36. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist, kann die Vorlage des Mutterpasses oder einer ärztlichen Bescheinigung als Nachweis verlangt werden.



Sie haben Fragen oder Anregungen zu unseren Produkten oder unserem Service?

Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail unter service@tch-fly.de oder rufen Sie uns einfach an unter +49 (0) 1805-012 444 (14ct/min), Montag – Freitag von 08.00 – 19.00 Uhr,
Samstag von 10.00 - 15.00 Uhr.
 
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihr TCH Europe GmbH Team